Inklusion in Bayern
Seit 2011 ist Inklusion Aufgabe aller Schulen in Bayern (Art. 2 Abs. 2, Art. 30b Abs. 1 BayEUG). Damit hat der Bayerische Landtag 2011 die UN-Behindertenrechtskonvention im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) umgesetzt.
Inklusion in der Schule bedeutet, dass alle Kinder und Jugendlichen miteinander und voneinander lernen können. Die allgemeinen Schulen werden bei ihrer Aufgabe, Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf zu unterrichten, von den Förderschulen begleitet. Als Mobile Sonderpädagogische Dienste (MSD) unterstützen Lehrkräfte der Förderschule im Bedarfsfall bei der Beratung und Förderung der Schülerinnen und Schüler.

Profilschulen Inklusion
Inklusion ist ein fester Bestandteil unseres schulischen Selbstverständnisses: Die Mittelschule Ergolding ist seit 2015, die Grundschule Ergolding seit 2022 Schule mit dem Profil Inklusion.
In Schulen mit dem Profil „Inklusion“ gestalten Lehrkräfte der allgemeinen Schule und Lehrkräfte für Sonderpädagogik gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit weiteren Fachkräften eigenverantwortlich das gemeinsame Lernen.
Inklusive Region Landshut -Bereich Bildung
Der Ursprung der Inklusiven Region Landshut geht auf die gemeinsame Initiative des Kultusministeriums und des Sozialministeriums in Bayern im Jahr 2019 zurück. In einer Inklusiven Region wird der Blick von der einzelnen Schule auf die größere Einheit, auf die ganze Region, gerichtet.
Die Stadt und der Landkreis Landshut wurden 2019 zur Inklusiven Region ernannt.
In der Inklusiven Region kooperieren Vertreterinnen und Vertreter verschiedener vorschulischer und schulischer Bildungsangebote, Fachkräfte aus Verwaltung und sozialen Organisationen.
Sonderpädagogin an der Grundschule Ergolding
Gerda Bauer
Studienrätin im Förderschuldienst
am SFZ Landshut Land
Sprechzeiten nach Vereinbarung
E-Mail: bauer@sfz-landshut-land.de
Sonderpädagogin an der Mittelschule Ergolding
Manuela Kuczera
Studienrätin im Förderschuldienst
am SFZ Landshut Land
Sprechzeiten nach Vereinbarung
E-Mail: kuczera@sfz-landshut-land.de
