Schuleinschreibung 2023

Schulanmeldung für das Schuljahr 2023/24 – Grundschule Ergolding 

Am 20. März 2023 findet für alle neuen Schüler/innen im Grundschulgebäude die allgemeine Schulanmeldung statt. Die Kinder werden zur Schuleinschreibung in Gruppen eingeteilt. Die Eltern sollen sich bitte pünktlich mit ihrem Kind im Eingangsbereich der Grundschule einfinden.

Einteilung der Gruppen

12:30 Uhr Schulanfänger, die den Kindergarten Friedrich Oberlin/Wurzelstuben besuchen

13:15 Uhr Schulanfänger, die den Kindergarten Kleine Strolche, keinen Kindergarten besuchen

14:15 Uhr Schulanfänger, die den Kindergarten St. Ingeborg besuchen

15:00 Uhr Schulanfänger, die den Kindergarten Am Bründl/Rasselbande besuchen

Einschulungskorridor zum Schuljahr 2023/24

Eltern, deren Kinder zwischen dem 1. Juli und 30. September 2023 sechs Jahr alt werden, können selbst entscheiden, ob ihr Kind sofort oder erst ein Jahr später eingeschult wird. Dabei steht die Schule den Eltern bei ihrer Entscheidung mit Beratung und Empfehlung zur Seite. Auf dieser Grundlage entscheiden die Eltern dann frei, ob ihr Kind zum kommenden oder zum nächsten Schuljahr eingeschult wird. Wenn die Eltern die spätere Einschulung wünschen, müssen sie bis spätestens 27. März 2023 dies der Grundschule Ergolding schriftlich mitteilen. Es wird gebeten, diese Erklärung bis 30. März 2023 vorzulegen (Osterferien). Eine Verlängerung der First oder nachträgliche Änderungen ist nicht möglich. Ohne eine solche Erklärung wird das Kind im September 2023 ganz normal schulpflichtig.

 Zurückstellung 2023/24

Bis zum April 2023 muss sowohl über eine Inanspruchnahme des Korridors als auch über eine Zurückstellung für 2023/24 entschieden sein.  

Für das Schuljahr 2023/24 sind folgende Kinder regulär schulpflichtig:

-       Alle im Vorjahr zurückgestellten Kinder

-       Kinder mit dem Geburtsdatum bis 30. September 2017

-       Alle Kinder die 2022 den Einschulungskorridor nutzten 

Kinder, die im Oktober, November und Dezember 2017 geboren wurden, können auf schriftlichen Antrag der Eltern aufgenommen werden, wenn zu erwarten ist, dass sie voraussichtlich mit Erfolg am Unterricht teilnehmen können. Über die Aufnahme entscheidet nur die Schulleitung. Es findet eine gesonderte Testung statt. Bei Kindern, die nach dem 31.  Dezember 2017 sechs Jahre alt werden, ist es zusätzlich nötig, dass in einem schulpsychologischen Gutachten die Schulfähigkeit bestätigt wird.

 Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

- Geburtsurkunde oder Familienstammbuch

- Bei Alleinerziehenden den Sorgerechtsbeschluss

- Bestätigung des Gesundheitsamtes über die Schuleingangsuntersuchung od. U9

- Nachweis Masernschutzimpfung (Impfpass) 

Sollten Sie weitere Fragen zum Thema Schulaufnahme haben, so kommen Sie bitte auf uns zu. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bayerischen Kultusministerium.

www.km.bayern.de 

Zurückstellungen vom Schulbesuch

Kinder können auch für ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden, wenn sie noch nicht schulfähig sind. Diese Entscheidung trifft der Schulleiter. Er stützt sich dabei auch auf Aussagen des Kindergartens und auf Ergebnisse der Überprüfung der Schulfähigkeit. In Zweifelsfällen können Kinderarzt, Schulpsychologe, Beratungslehrer und weitere Beratungsdienste beteiligt werden. 

Eltern, die am festgelegten Termin verhindert sind, können in begründeten Ausnahmefällen ihr schulpflichtiges Kind nach telefonischer Terminvereinbarung (0871/975370) anmelden. Das Kind ist zum vereinbarten Termin mitzubringen.